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   BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88   

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https://dejure.org/1989,3864
BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88 (https://dejure.org/1989,3864)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1989 - 4 RA 67/88 (https://dejure.org/1989,3864)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1989 - 4 RA 67/88 (https://dejure.org/1989,3864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsfußballspieler - Technischer Zeichner - Berufsunfähigkeit - Sportlaufbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVG § 23 Abs. 2 S. 2; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Berufsunfähigkeit eines Berufsfußballspielers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 925
  • VersR 1990, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nimmt eine rechtsrelevante "Lösung vom bisherigen Beruf" nur an, wenn sich der Versicherte erkennbar von dieser Berufstätigkeit ab- und sich "endgültig" einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (vgl BSGE 2, 182, 185; 46, 121 = SozR 2200 § 45 Nr. 22; BSG aaO Nr. 34; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nimmt eine rechtsrelevante "Lösung vom bisherigen Beruf" nur an, wenn sich der Versicherte erkennbar von dieser Berufstätigkeit ab- und sich "endgültig" einer anderen Berufstätigkeit zuwendet (vgl BSGE 2, 182, 185; 46, 121 = SozR 2200 § 45 Nr. 22; BSG aaO Nr. 34; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Vielmehr verlangt das Gesetz von dem Versicherten, daß er - bezogen auf seinen "bisherigen Beruf" - einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit begnügt (BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 59, 201, 203 = SozR aaO Nr. 132; BSG SozR aaO Nrn 137, 138, 144).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    "Zugemutet" werden können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten, positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144; speziell für die Angestelltenversicherung vgl BSGE 55, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 und BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    § 23 Abs. 2 AVG setzt als Leitbild des bisherigen Berufs eine Tätigkeit voraus, die potentiell bis zu einer in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Altersgrenze, also zumindest bis zum 60. Lebensjahr (§ 25 Abs. 2 und 3 AVG = § 1248 Abs. 2 und 3 RVO), regelmäßig bis zum 65. Lebensjahr (§ 25 Abs. 5 AVG = § 1248 Abs. 5 RVO) ausgeübt werden kann (vgl das Urteil des 8. Senats des BSG vom 22. März 1988 in SozR 2200 § 1246 Nr. 158).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86

    Besonders qualifizierter Facharbeiter - Mehrstufenschema - Facharbeiterprüfung -

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    "Zugemutet" werden können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten, positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144; speziell für die Angestelltenversicherung vgl BSGE 55, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 und BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
  • BSG, 19.04.1983 - 5b RJ 48/81

    Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit - Versicherungspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    "Zugemutet" werden können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten, positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144; speziell für die Angestelltenversicherung vgl BSGE 55, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 und BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Zugangsvoraussetzungen wie etwa der erfolgreiche Besuch einer Fachschule oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich seien (BSGE 55, 45, 51 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107).
  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 7/81

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Entgeltdifferenz; Qualitätsunterschied;

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Es ist nicht ersichtlich, wie der Berufsfußballspieler, überhaupt der versicherungspflichtige Berufssportler zur Ermittlung der Breite der konkret zumutbaren Verweisung auf einen anderen als den bisherigen Beruf sinnvoll in dieses Schema eingeordnet werden könnte, zumal sich die Zumutbarkeit einer Tätigkeit nicht nach der Höhe der Entgeltdifferenz, sondern nur nach dem Unterschied in der Qualität des bisherigen Berufs und der Verweisungstätigkeit richtet (so zB ausdrücklich BSGE 54, 37 = SozR 2200 § 1246 Nr. 95).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88
    Vielmehr verlangt das Gesetz von dem Versicherten, daß er - bezogen auf seinen "bisherigen Beruf" - einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit begnügt (BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 59, 201, 203 = SozR aaO Nr. 132; BSG SozR aaO Nrn 137, 138, 144).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

  • LSG Bayern, 11.04.1995 - L 11 An 171/93

    Streitigkeit über die Gewährung einer Rente wegen Berufungsfähigkeit;

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - L 6 RA 115/02

    Berufsunfähigkeit - Berufsfußballspieler - Verweisbarkeit - Berufsschutz

    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 25. April 1989 (- B 4 RA 67/88 - in SozR 2200 § 1246 Nr. 161) zur gleich lautenden Vorgängerregelung (= § 23 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz ) ausgeführt hat, setzt § 43 Abs. 2 SGB VI aF als Leitbild des bisherigen Berufs eine Tätigkeit voraus, die potenziell bis zur einer in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Altersgrenze, also mindestens bis zum 60. Lebensjahr, regelmäßig bis zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden kann.
  • LSG Niedersachsen, 06.08.1993 - L 1 An 17/93

    Rentenversicherung; Berufsunfähigkeit; Berufsfußballer; Mehrstufenschema;

    Es kann mit dem Bundessozialgericht (vgl BSG vom 25.4.1989 - 4 RA 67/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 161) dahingestellt bleiben, ob ein Berufsfußballspieler wegen der vorübergehenden Natur seiner Erwerbsquelle überhaupt in das vom BSG entwickelte Mehrstufenschema einzuordnen ist.
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